Senioren - Durchführungsbestimmungen für das Spieljahr 2011 / 2012




Durchführungsbestimmungen gem. § 50 SpO/WFLV für den Kreis 07 Brilon Spielbereich Senioren für die Saison 2011 / 2012

  1. Durch die Veröffentlichung des amtlichen Spielplanes der Kreisliga A, B und C, sowie der Krombacher-Pokal-Runde im DFBnet gilt sowohl der Gastverein als auch der Schiedsrichter als eingeladen.
    Der Spielplan ist unter www.dfbnet.org oder www.flvw-brilon.de einzusehen.
    Schriftliche Einladungen erfolgen nur noch bei kurzfristigen Spielverlegungen, Spielortwechsel oder bei veränderter Anstoßzeit.
    Über Änderungen (Spielort, Spieltag oder Anstoßzeit) die kurzfristiger als drei Tage vor dem angesetzten Termin erfolgen, muss der Heimverein den Schiedsrichter und den Gastverein telefonisch in Kenntnis setzen.
  2. Müssen Spiele wegen Vorrangigkeit einer Mannschaft zu einer anderen Anstoßzeit ausgetragen werden, ist die Anstoßzeit vor dem Spiel der höher spielenden Mannschaft festzulegen.
  3. Anträge auf Vorverlegung oder Änderung der Anstoßzeit sind im Einvernehmen beider Spielpartner mindestens fünf Tage vor dem Spiel dem Staffelleiter schriftlich vorzulegen.
  4. Über die Bespielbarkeit und/oder Unbespielbarkeit der/einer Sportanlage/n auf Kreisebene entscheidet das zuständige Mitglied der Platzkommission.
  5. Anstoßzeiten (Samstag / Sonntag / Feiertag):
    Februar bis Oktober: 15:00 Uhr
    November bis Januar: 14:30 Uhr

  6. Für Pokalspiele (außer November bis Februar 14:00 Uhr) gelten die gleichen Anstoßzeiten, ebenso wie für Spiele am Sonnabend.

    Bei Wochentagsspielen ist die Anstoßzeit so festzulegen, dass eine ordentliche Beendigung des Spieles (vor Beginn der Dunkelheit) gewährleistet ist. Bei vorhandener Beleuchtung ist die Anstoßzeit auf 19:00 Uhr festgelegt.

Des weiteren gelten die aktuellen Bestimmungen des VFA / VSA veröffentlicht auf der Homepage www.flvw.de.

Stappert – Loer - Stuhlmann – Wessel – Sürig - Kleimann
Kreisvorsitzender und spielleitende Stellen
Stand 01.07.2011




Durchführungsbestimmungen für das Spieljahr 2011 / 2012 der Kreisligen A, B und C des Kreises 07 Brilon

Kreisliga A: 16 Mannschaften in einer Gruppe
Staffelleiter: Karlheinz Stuhlmann, Petrus-Cramer-Str. 5, 59964 Medebach - Oberschledorn
 
Kreisliga B: 16 Mannschaften in einer Gruppe
Staffelleiter: Ralph Wessel, Zum Eggeberg 7, 37688 Beverungen
 
Kreisliga C: 19 Mannschaften in zwei Gruppen
Staffelleiter: Franz Loer, Glatzer Weg 3, 59929 Brilon - Gudenhagen

Die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften in den Ligen gilt nur für dieses Spieljahr.

Entscheidungsspiele in den Kreisligen um die Kreismeisterschaft, Gruppenerster, Aufsteiger oder Absteiger werden nach § 49 SpO/WFLV ausgetragen.
Bei zwei Mannschaften werden die Spiele lt. Abs. 1 - 3 angesetzt und ausgetragen.
Bei drei Mannschaften wird die einfache Punkterunde abweichend von § 55 SpO/WFLV Abs. 4, 1. Halbsatz, nicht auf neutralen Plätzen ausgetragen. Somit hat jede an der Runde beteiligte Mannschaft ein Heimspiel. Die Platzwertung erfolgt nach Punkten und evtl. Tordifferenz.

Bei vier Mannschaften werden zwei Spiele angesetzt (1 - 3 und 2 - 4). Austragung nach § 55 SpO/WFLV Abs. 1 - 3. Die Platzwertung erfolgt nach Punkten und evtl. Tordifferenz.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 55 SpO/WFLV.


Kreisliga B

Der Kreismeister und der Gruppenzweite steigen in die Kreisliga A auf. Die Absteiger werden gemäß unten aufgeführten Schlüssel zur Auf- und Abstiegsregelung ermittelt.


Kreisliga C (2 Gruppen)

Bei der Kreisliga C steigen jeweils die Gruppenersten auf. Der Kreismeister der C-Liga wird unter den Gruppenersten ermittelt.


Soweit keine weiteren Festlegungen erfolgen, wird nach der SpO/WFLV und den aktuellen Bestimmungen des VFA/VSA veröffentlicht auf der Homepage www.flvw.de verfahren.


Auf- und Abstiegsregelung der Kreisligen - Spieljahr 2011 / 2012

Kreisliga A Beispiele 1 2 3 4
Mannschaftsbestand z. Zt. 16 16 16 16
Aufsteiger zur Bezirksliga minus 1 1 1 1
15 15 15 15
Absteiger aus Bezirksliga plus 0 1 2 3
15 16 17 18
Absteiger zur Kreisliga B minus 2 2 3 4
13 14 14 14
Aufsteiger aus Kreisliga B plus 3 2 2 2
Mannschaftsbestand für das Spieljahr 2012 / 2013 16 16 16 16



Kreisliga B Beispiele 1 2 3 4
Mannschaftsbestand z. Zt. 16 16 16 16
Aufsteiger zur Kreisliga A minus 3 2 2 2
13 14 14 14
Absteiger aus Kreisliga A plus 2 2 3 4
15 16 17 18
Absteiger zur Kreisliga C minus 2 2 3 4
13 14 14 14
Aufsteiger aus Kreisliga C plus 3 2 2 2
Mannschaftsbestand für das Spieljahr 2012 / 2013 16 16 16 16



Ab der Saison 2011/2012 wird die B-Liga mit 16 Mannschaften geführt.

Stappert – Loer - Stuhlmann – Wessel – Sürig - Kleimann
Kreisvorsitzender und spielleitende Stellen
Stand 01.07.2011




Durchführungsbestimmungen und Hinweise für den Fußball – Seniorenbereich auf Kreisebene

Meisterschaftsspiele

  • Meisterschaftsspiele werden nach den Durchführungsbestimmungen gem. § 50 SpO/WFLV und den jeweilig geltenden Bestimmungen für den Kreis 07 Brilon durchgeführt.
  • Spielverlegungen, Anstoßzeiten, Einladung von Gastmannschaften und die Schiedsrichter ergeben sich aus den Durchführungsbestimmungen für den Fußball – Seniorenbereich Kreis 07 Brilon.
  • Die Verwendung des Online-Spielberichts (SBO) ist Pflicht. Bei Nichtverwendung des Online-Spielberichtes ist ein Ordnungsgeld gem. § 4 Abs. 3 Buchstabe g RuVO/WFLV festzusetzen. Spielermeldelisten, in alphabetischer Reihenfolge erstellt aus Pass Online, sind dem Staffelleiter vor Beginn der Meisterschaftssaison zuzusenden. Sie dürfen nur die Namen und Daten des Mannschaftskaders enthalten. Für die Richtigkeit der Eintragungen ist der Verein verantwortlich. Spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn müssen von beiden Vereinen die erforderlichen Eingaben des Online-Spielberichtsformular abgeschlossen sein. Nach dem Spiel bearbeitet der SR den SBO und gibt ihn frei. Nach der Freigabe durch den SR müssen beide Vereinsvertreter die Schaltleiste "Bestätigung" aktivieren und mit Eingabe ihrer Kennung und Passwort den SBO bestätigen. Nach den Eintragungen ist der SBO zu speichern. Der Schiedsrichter meldet sich aus dem System ab. Ausdruck und Versand des Spielberichts entfallen. Bei Nichtbestätigung des SBO durch die Vereine ist ein Ordnungsgeld gem. § 4 Abs. 3 Buchstabe I* RuVO/WFLV zulässig bzw. festzusetzen. Wenn das Abschließen durch den Schiedsrichter voraussichtlich später als eine Stunde nach Spielschluss erfolgen wird, muss der Heimverein das Ergebnis vorher über einen dieser Meldewege ins DFBnet einstellen:
    • Internet: www.dfbnet.org
    • Telefon: 01805/332638
    • Handy: 069/2222 6 1111
    • Handy/SMS: Kurzwahl 33355
    Ist die Erstellung des SBO am Spielort nicht möglich, so ist der Spielbericht in Papierform (einfach) zu erstellen. Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben. Die Rückennummern der Spieler müssen mit der Eintragung im Spielbericht übereinstimmen. Der Heimverein übergibt dem Schiedsrichter einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters für den Versand des Spielberichtes. Der Schiedsrichter hat den Spielbericht noch am Spieltag entsprechen abzusenden. Die Vereine sind verpflichtet, die Aufstellung noch am Spieltag vollständig ins DFBnet (SBO, Teil 1) einzugeben und freizugeben.
    Der Heimverein muss das Spielergebnis einschließlich eines eventuellen Abbruchs oder Spielausfalls unverzüglich, spätestens bis eine Stunde nach Spielende, auf einem der vorgenannten Wege in das DFBnet-System einpflegen.
  • Spielberichte sind Dokumente. Daher müssen diese von allen beteiligten ordnungsgemäß, fach- und sachgerecht ausgefüllt werden. Sie dienen als Beweismittel für Krankenkassen, KfZ-Zusatzversicherung usw. Die Aufbewahrungsfrist für sämtliche Spielberichte beträgt zwei Jahre.
  • Werden Spieler eingesetzt, die noch nicht in einer Spielberechtigungsliste aufgeführt worden sind, so ist dem jeweiligen Staffelleiter oder Kreisfußballobmann, unter Verwendung des Formulars (Kopiervorlage) --Nachmeldung--, der Spielerpass innerhalb von 5 Tagen zu zusenden oder vorzulegen. Das gleiche gilt auch bei Bilderneuerung.
  • Bei Spielern, deren Spielerpass nicht vorliegt (siehe § 32 SpO/WFLV Abs. 2 und 3), hat der Verein den Spielerpass innerhalb einer Frist von fünf Tagen seit der Austragung des Spieles der spielleitenden Stelle zur Überprüfung der Spielerlaubnis vorzulegen. Geschieht das nicht, so gilt mit Ablauf der Frist ein Verfahren zur Überprüfung der Spielerlaubnis des ohne Pass eingesetzten Spielers (automatisch) als eröffnet.

Unbespielbarkeit von Sportplätzen

  • Hält ein Verein seine Anlage/n oder Sportplatz/plätze für nicht bespielbar, so hat er rechtzeitig (Sonntags bis spätestens 11:00 Uhr) das zuständige Mitglied der Platzkommission, welches für seine Anlage/n zuständig ist, zu informieren.
  • Bei Spielgemeinschaften und Fusionsvereinen müssen alle Platzanlagen abgenommen bzw. begutachtet werden. Dieses gilt auch für Vereine die über mehrere Sportplätze verfügen.
  • Stellt das Mitglied der Platzkommission die Unbespielbarkeit der Anlage/n oder Sportplatz/plätze fest, so ist der Platzverein verpflichtet, alle Gastmannschaften, die Staffelleiter, den Kreisschiedsrichterobmann und die Schiedsrichter zu informieren.
  • Das Formular --Platzabnahme-- (gilt auch als Kopiervorlage) ist auszufüllen und an den Kreisfußballobmann zu schicken. Der Staffelleiter erhält einen ausgefüllten Spielbericht. Hierfür erhält das Mitglied der Platzkommission vom Platzverein zwei freigemachte Briefumschläge.
  • Diese Regelung findet nur Anwendung bei Spielen auf Kreisebene.

DFB-Pokalspiele

  • DFB-Vereinspokalspiele auf Kreisebene werden nach den Durchführungsbestimmungen gem. § 49 und § 50 SpO/WFLV durchgeführt.
  • Es gelten auch hier die gleichen Durchführungsbestimmungen und Regularien wie bei den Meisterschaftsspielen.

Pokalturniere, Hallenturniere, Stadtmeisterschaften und F+B-Turniere

  • Alle oben genannten Turniere können durchgeführt werden, wenn sie die vom Verband und die vom Kreis angesetzte Pflichtspiele nicht behindern.
  • Der Antrag zur Genehmigung einer dieser Turniere (einschließlich Alt – Senioren) muss mindestens sechs Wochen vor Turnierbeginn beim Kreisfußballobmann gestellt werden. Wenn ab dem Posteingang nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ein Widerspruch erfolgt, so gilt die Genehmigung für dieses Turnier automatisch als erteilt.
  • F+B-Turniere sind genehmigungspflichtig, wenn der Veranstalter ein Fußballverein oder ein F+B-Verein ist. Auch die Teilnahme an solchen Turnieren muss dem Kreisfußballobmann gemeldet werden.
  • Spätestens zwei Wochen vor Turnierbeginn erhält der Kreisfußballobmann einen Spielplan mit den teilnehmenden Mannschaften.
  • Alle oben genannten Turniere sind nach der Spielordnung des WFLV, FLVW und des Kreises 07 Brilon durchzuführen.
  • Es dürfen nur die Original-Spielberichte für Turniere des FLVW benutzt werden. In einem Notfall kann auch mal das Formular – Turnier-Spielbericht – als Kopiervorlage benutzt werden. Hierbei ist es aber sehr wichtig, dass die Vorder- und Rückseite mit dem Original übereinstimmt.
  • Das Einlagespiel bei einem Pokalturnier ist ein Freundschaftsspiel. Dementsprechend ist auch so zu verfahren (siehe Freundschaftsspiele).
  • Jede Mannschaft die an einem obigen Turnier teilnimmt ist verpflichtet einen Spielbericht auszufüllen. Die eingesetzten Spieler sind auf dem Spielberichtbogen anzukreuzen.
  • Der ausrichtende Verein ist für das Ausfüllen aller Spielberichte und für deren Versendung innerhalb von 10 Tagen an den Kreisfußballobmann verantwortlich.
  • Die amtlichen Schiedsrichter für die Leitung der Spiele sind vom ausrichtendem Verein beim jeweils zuständigen SR-Ansetzer mindestens 10 Tage vorher anzufordern.

Freundschaftsspiele

  • Freundschaftsspiele können jederzeit ausgetragen werden, wenn sie die vom Verband und die vom Kreis angesetzten Pflichtspiele nicht behindern. Es gelten die Durchführungsbestimmungen § 62 – 64 SpO/WFLV.
  • Alle Freundschaftsspiele, auch die der überkreislich spielenden Mannschaften, sind schriftlich, per Fax oder telefonisch, spätestens 3 Tage vor dem Spiel, dem Kreisfußballobmann oder Superuser zu melden. Dieses gilt auch für Freundschaftsspiele (Turniere) die in anderen Kreisen ausgetragen werden. Nach erfolgter Anmeldung gelten die Freundschaftsspiele (außer bei Spielen gegen ausländische Mannschaften) als genehmigt.
  • Zu jedem genehmigten Freundschaftsspiel (im eigenen Kreis) ist ein Schiedsrichter beim zuständigen SR-Ansetzer anzufordern.
  • Es gelten auch hier die gleichen Durchführungsbestimmungen und Regularien wie bei den Meisterschaftsspielen.
  • Spielberichte zweifach: bei Spielen gegen Mannschaften aus dem Kreis Brilon
    • Kreisfußballobmann (Original)
    • SR-Ansetzer
  • Spielberichte dreifach: bei Spielen gegen Mannschaften aus anderen Kreisen oder anderen Verbänden
    • Kreisfußballobmann (Original)
    • Kreisvorsitzender vom Gastverein
    • zuständiger SR Ansetzer
  • Freundschaftsspiele gegen ausländische Mannschaften müssen beim Kreisvorsitzenden, FLVW und DFB angemeldet werden.

Stappert – Loer - Stuhlmann – Wessel - Sürig - Kleimann
Kreisvorsitzender und spielleitende Stellen
Stand 01.07.2011




Platzanlagen

Kommissionsmitglied Verein Platzanlage/n
4 Alme BV 23 Alme
7 Altenbüren TuS Altenbüren
5 Antfeld TuS Antfeld
5 Assinghausen / Wulmeringhausen / Wiemeringhhausen FC Assinghausen
Wulmeringhausen
Wiemeringhausen
12 Astenberg SG Neuastenberg
Altastenberg
14 Bigge / Olsberg TSV Olsberg
Bigge
1 Bredelar SC WFG Bredelar
7 Brilon SV 20 Brilon (3 Plätze)
8 Bruchhausen / Elleringhausen FC Bruchhausen
Elleringhausen
2 Dreislar / Braunshausen SG Dreislar
Braunshausen
6 Deifeld SV Deifeld
1 Erlinghausen SV RW Erlinghausen
5 Gevelinghausen TuS SF Gevelinghausen
1 Giershagen VfL Giershagen
6 Grafschaft SG Düdinghausen
Referinghausen
Titmaringhausen
1 Helminghausen / Diemelsee SG Helminghausen
2 Hesborn SuS BW Hesborn
10 Hoppecke / Messinghausen / Bontkirchen SG Hoppecke
Messinghausen
Bontkirchen
1 Hoppecketal / Padberg SG Bredelar
Padberg
4 Madfeld TuS Madfeld
Bleiwäsche
17 Marsberg VfB Marsberg (2 Plätze)
15 Medebach TuS Medebach (2 Plätze)
3 Medelon SV RW Medelon
3 Nuhnetal FC Hallenberg
Liesen
12 Hilletal FC 03 Niedersfeld
Grönebach
13 oder 15 Küstelberg RW Küstelberg
17 Obermarsberg SV Obermarsberg
13 Oberschledorn SV Oberschledorn (2 Plätze)
Deifeld
4 Rösenbeck / Nehden SG Rösenbeck
Nehden
16 Scharfenberg TuS Union Scharfenberg
14 Siedlinghausen / Silbach / Elpe SG Siedlinghausen
Silbach
Elpe
7 Thülen SV Thülen (2 Plätze)
12 Winterberg VfR Winterberg
11 Züschen TuS Züschen





Mitglieder der Platzkommission im Sportkreis 07 Brilon

Mitgliedsnr. Name Straße Ort Tel. (privat) Tel. (dienstl.) Pers.-Nr.
1 Bickmann, Reinhard Albast 18 34431 Marsberg 02992 / 8404 02992 / 748 K 60 037
2 Bleich, Erich Schulstraße 59969 Hallenberg - Liesen 02984 / 767 K 60 038
3 Jäger, Manfred Düdinghauserstr. 6 59964 Medebach - Referinghausen 05632 / 927030 05632 / 94813 K 60
4 Ehlert, Karl-Heinz Spansfeld 59929 Brilon - Thülen 02963 / 305 K 60 042
5 Gerke, Ferdinand Weststraße 21 59939 Olsberg 02962 / 5669 K 60 050
6 Jäger, Klaus Mühlheide 15 59964 Medebach - Oberschledorn 02982 / 930320 K 60 005
7 Vondereck, Hermann Untere Str. 23 59929 Brilon - Scharfenberg 02961 / 1525 K 60 012
8 Jürgens, Karl-Josef Bahnhofstraße 42 59939 Olsberg 02962 / 1541 K 60 051
9  
10 Loer, Franz Glatzer Weg 3 59929 Brilon - Gudenhagen 02961 / 2808 K 60 011
11 Mause, Willi Heiligenhaus 20 59969 Hallenberg 02984 / 8709 K 60 004
12 Lange, Georg Junkerstraße 38 59955 Winterberg - Züschen 02981 / 899981 K 60 076
13 Rabe, Moritz Zum Grunewald 16 59964 Medebach - Düdinghausen 05632 / 1441 K 60 053
14 Schulz, Eckhard Am Bach 13 59939 Olsberg - Wulmeringhausen 02962 / 845575 0173 / 6638946 K 60 020
15 Stuhlmann, Karlheinz Petrus-Cramer-Str. 5 59964 Medebach - Oberschledorn 02982 / 8853 0171 / 4758045 K 60 033
16 Torreiro, Manuel Glockengiesserweg 21 59929 Brilon 02961 / 6627 0151 / 12400846 K 60 054
17 Wild, Norbert Auf der Hude 3 34431 Marsberg - Erlinghausen 02992 / 3325 K 60 055

Sollte das zuständige Kommissionsmitglied nicht erreichbar sein, so ist das nächstwohnende Kommissionsmitglied anzusprechen und mit der Platzabnahme zu beauftragen.
Bei einer Platzsperrung durch die Platzkommission hat der Platzverein folgende Stellen zu informieren:

  1. Gastverein/e
  2. Schiedsrichter
  3. Spielleitende Stelle/n
  4. Schiedsrichter-Ansetzer (Meinolf Göke)
Der Gastverein kann sich die Information durch einen Rückruf bestätigen lassen.
Die Entscheidungen der Kommissionsmitglieder bezieht sich auch auf überkreisliche Spiele.
Im Zweifelsfall treffen die angesetzten Schiedsrichter die Entscheidung über die Bespielbarkeit der Sportplätze.






Ordnungsgeldkatalog des FLVW Kreis 07 Brilon

Art des Vergehens Ordnungsgeld
a) Antreten ohne Spielerpass 5,00 €
Nichtvorlage des Spielerpasses nach Antreten ohne Pass innerhalb von fünf Tagen an den Staffelleiter der Klasse, wo der Spieler eingesetzt worden ist 5,00 €
Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung durch den Schiedsrichter 5,00 €
Keine Passvorlage nach Aufforderung durch den Staffelleiter 10,00 €
b) Fehlen der Spielberichtsvordrucke 2,50 €
Nicht ordnungsgemäße Ausfüllung des Spielberichts und Spielbericht nicht unterschrieben 5,00 €
Name oder Vorname der Spieler falsch eingetragen 2,50 €
Falsche Eintragung (Pass-Nr., usw.) 2,50 €
Auswechselspieler nicht eingetragen 2,50 €
Spielführer nicht unterstrichen 2,50 €
Übersendung des Spielberichts an falsche Instanz 2,50 €
Spielführer ohne Armbinde 2,50 €
Keinen Schiedsrichterassistenten eingetragen 2,50 €
Nichteinsendung des Spielberichtes innerhalb von 5 Tagen, soweit hierfür der Verein verantwortlich ist 2,50 €
Durchschrift des Spielberichts nicht erstellt oder unleserlich 2,50 €
Nichtstellen von Freiumschlägen 2,50 €
Original-Spielbericht nicht an den Staffelleiter 2,50 €
Kopf des Spielberichts nicht vollständig ausgefüllt (Platzverein) und keine Spielnummer 2,50 €
Keine Unterschrift des Spielers bei Spielen ohne Spielerpass 5,00 €
Geburtsdatum bei Spielern ohne Pass nicht eingetragen 5,00 €
c) Verspätete Einladung eines Schiedsrichters 10,00 €
Platz vor Spielbeginn nicht ordnungsgemäß aufgebaut, dadurch verzögerter Spielbeginn 10,00 €
Nichtvorlage einer amtl. Bescheinigung bei Platzsperre durch die Stadtverwaltung 10,00 €
Keine Meldung bei Spielabsage an zuständige Stellen 10,00 €
Nichtstellung von deutlich erkennbaren Platzordnern 10,00 €
Nichteinladen der Gastmannschaft zu den Pflichtspielen 15,00 €
Keine Zahlung an Schiedsrichter für Spielleitung 25,00 €
Mangelhafter Platzaufbau mit nachfolgendem Spielverlust 25,00 €
Vernachlässigung des Platzordnungsdienstes und mangelndem Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichterassistenten und/oder der gegnerischen Mannschaft, sofern ein Spielabbruch nicht stattfindet 30,00 €
Nichteinladung bzw. Nichtanforderung eines Schiedsrichters zu Meisterschaftsspielen 30,00 €
d) Spielen ohne Spielberechtigung 25,00 €
Spielen im Spielverbot 50,00 €
e) Nichtstellung eines Schiedsrichterassistenten 5,00 €
Einsetzen eines aus der Meldeliste abgemeldeten Spielers 5,00 €
Passbeanstandung durch die spielleitende Stelle 5,00 €
Schuldhaft verzögerte Anstoßzeit 10,00 €
Eigenmächtige Verlegung eines Spieles ohne Zustimmung des Staffelleiters 10,00 €
f) Nichtantreten einer Mannschaft mit nachfolgendem Spielverlust 100,00 €
Zurücknahme einer Mannschaft nach Beginn der Pflichtspiele bzw. erstellen der Terminlisten 100,00 €
Spielen gegen Mannschaften, die nicht dem DFB oder den Verbänden angeschlossen sind, wo keine Genehmigung vorliegt 50,00 €
Spielen gegen gesperrte Mannschaften 50,00 €
g) Durchführung nicht genehmigter Turniere (Sportfeste, Stadtmeisterschaften, Pokal- und Hallenturnieren, F u. B Turniere) 75,00 €
Verspätete Anmeldung von Turnieren usw. (mindestens sechs Wochen vor Termin) 25,00 €
Programm zu den Veranstaltungen (Turnieren) nicht rechtzeitig vorgelegt (mindestens zwei Wochen vor Termin) 10,00 €
Eingesetzte Spieler auf dem Spielberichtsbogen bei Turniere nicht angekreutzt 2,50 €
Spielberichte von Turnieren usw. nicht innerhalb von 10 Tagen an Kreisfußballobmann 50,00 €
h) Nichtanmeldung von Freundschaftsspielen 30,00 €
Nichtanforderung von Schiedsrichtern zu Freundschaftsspielen 10,00 €
i) Nichtherausgabe des Spielerpasses trotz Aufforderung durch Kreisvorsitzenden 50,00 €
j) Fernbleiben von angesetzten Pflichttagungen 30,00 €
Nichtmeldung von Veränderungen im Anschriftenverzeichnis (alle Vereine: Fußball-, Leichtathletik- Breitensport) 30,00 €
Nichteinhaltung eines Termins / Nichtabgabe einer verlangten Meldung 30,00 €
Unterlassen der Meldung des Spielergebnisses 15,00 €
k) Tragen von nicht genehmigter (Mitteilung) Werbung auf der Spielkleidung 20,00 €





Einheitliche Ordnungsgelder (gemäß § 4, Abs. 4 RuVo/WFLV)

Art des Vergehens Kreisliga Bezirksliga Landesliga Verbandsliga Oberliga
Unsportliches Verhalten von Vorstandsmitgliedern, Betreuern, Spielern usw. (unbestrittener Sachverhalt) 30,00 € 35,00 € 40,00 € 45,00 € 50,00 €
Keine Meldung von Spielausfällen an den Staffelleiter und an das VFA - Mitglied 30,00 € 35,00 € 40,00 € 45,00 € 50,00 €
Nichtanmeldung von Freundschaftsspielen 30,00 € 35,00 € 40,00 € 45,00 € 50,00 €
Antreten ohne Rückennummern 20,00 € 30,00 € 40,00 € 50,00 € 60,00 €
Schuldhaft verzögerte Anstoßzeit 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 €
Fehlen der Spielführerbinde 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 €
Durchschrift des Spielberichts nicht erstellt oder unleserlich 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 €
Kein Original-Spielbericht an den Staffelleiter oder spielleitende Stelle 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 €
Zusendung des Spielberichts an die falsche Instanz 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 €
Fehlen von Freiumschlägen bei Versand des Spielberichtes 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 €
Fehlen der Spielberichtsnummer 5,00 € 7,50 € 10,00 € 12,50 € 15,00 €